Euro-Lastschriften
Mit den beiden neuen SEPA-Lastschriftverfahren können künftig Gelder von Konten innerhalb des EU-Binnenmarktes eingezogen werden.
Die Verfahren ähneln dem der deutschen Einzugsermächtigung und dem des Abbuchungsauftrags. Grundlage sind Lastschriftmandate. Der Zahlungspflichtige berechtigt damit den Zahlungsempfänger zum Einzug des Geldes.
Die Lastschrift hat einen festen Fälligkeits-Termin. Als Identifizierung der Bankverbindungen gelten ebenfalls IBAN und BIC. Jeder Lastschrift-Einreicher hat eine eigene Kennung,
die Gläubiger-Identifikationsnummer. Für die Lastschriften sollen im Binnenmarkt einheitliche Regeln gelten. Diese treten in den teilnehmenden Ländern ab November 2009 in Kraft.